Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012)

Europäische Regelung zur Abgabe (Bereitstellung auf dem Markt), zum Verkauf und zur Verwendung von Biozidprodukten. Aufgrund der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten sind diese in Produktarten eingeteilt. Biozidprodukte, wie z. B. Desinfektionsmittel sollen auf Basis ihrer Wirkstoffe Mensch, Tier, Materialien oder Erzeugnisse vor Schadorganismen schützen.

Durch die Biozidverordnung werden auch Biozidprodukte erfasst, deren biozider Wirkstoff erst vor Ort (in situ) hergestellt wird.

Vor dem Inverkehrbringen müssen die in ihnen enthaltenen Wirkstoffe zunächst genehmigt und die Biozidprodukte anschließend zugelassen werden. Biozidprodukte, die ausschließlich Altwirkstoffe enthalten, dürfen für eine Übergangszeit in Deutschland noch zulassungsfrei auf dem Markt bereitgestellt werden.

In Deutschland und der EU fallen neu zuzulassende Desinfektionsmittel für die Händedesinfektion und die Flächendesinfektion in der Regel unter die Biozidverordnung.

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