Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die Vorbeugungsmaßnahmen für übertragbare Krankheiten beim Menschen und es dient der Erkennung von Infektionen sowie der Vermeidung ihrer Weiterverbreitung.

Mit Hilfe des IfSG werden die zuständigen Behörden zu weitreichenden Befugnissen zur Gefahrenabwehr ermächtigt.

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