Schutz einzelner Menschen und der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten durch Vorbeugung, epidemiologische Überwachung bzw. Surveillance und Bekämpfung. Die notwendigen Maßnahmen – medizinisch, administrativ, organisatorisch-technisch, rechtlich und Verhaltensempfehlungen – werden auf Basis der Erkenntnisse der Infektionsepidemiologie, der Infektiologie, der Mikrobiologie und der Hygiene definiert.
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