Nach § 6 und § 7 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) geregelte Meldepflicht übertragbarer Krankheiten (Arztmeldepflicht) und Erreger (Labormeldepflicht) an das zuständige Gesundheitsamt und ggf. weiter an das Robert Koch-Institut (RKI). Zu den meldepflichtigen Erregern gehören zum Beispiel:
Eine komplette Übersichtsliste des RKI befindet sich hier.
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