ZSVA

Als Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA; auch Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) oder Zentralsterilisation) bezeichnet man einen internen oder externen Krankenhaus-Dienstleister, der wiederverwendbare Medizinprodukte aufbereitet. Seine Aufgabe ist die Reinigung, Desinfektion, Pflege, Sortierung, Sterilisation und Bereitstellung von beispielsweise chirurgischen Instrumenten. Dabei gilt es Herstellerangaben, Normen, Empfehlungen und Gesetze zu berücksichtigen.

Letztere sind vor allem § 3 Abs. 14 Medizinproduktegesetz (umfasst die Aufbereitung von bestimmungsgemäß keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten, die nach deren Inbetriebnahme zum Zwecke der erneuten Anwendung durchgeführte Reinigung, Desinfektion und Sterilisation einschließlich der damit zusammenhängenden Arbeitsschritte sowie die Prüfung und Wiederherstellung der technisch-funktionellen Sicherheit) und § 8 Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung (Beachtung der gemeinsamen Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“).



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