Barrieremaßnahmen

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) schützt sowohl Gesundheitspersonal als auch Patientinnen und Patienten, da sie eine mechanische Barriere zwischen dem Träger und seiner Umgebung bildet. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht steht der Personalschutz im Vordergrund. Die PSA verhindert bzw. verringert durch ihre Barrierefunktion eine Weiterverbreitung von pathogenen Erregern und dient so dem Infektionsschutz .

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OP- und Untersuchungshandschuhe
OP-Handschuhe fungieren als Schutzbarriere, um eine mögliche Keimübertragung von medizinischem Fachpersonal auf Patient:innen während chirurgischer Eingriffe zu verhindern. Untersuchungshandschuhe werden zum Schutz der Hände des Personals bei Verfahren verwendet, die keine sterilen Bedingungen erfordern und direkter Kontakt mit Blut, Sekreten, Exkreten, Schleimhäuten oder nicht intakter Haut zu erwarten ist – z. B. bei der Blutentnahme, der Medikamentengabe über periphere Venenkatheter oder einem Verbandswechsel.

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Schürzen und Schutzkittel
Im Rahmen der Arbeitsbekleidung – zu der die medizinische Bereichskleidung zählt – kommen zusätzlich situationsbedingt patientenbezogene Schürzen (ärmellos und hinten offen) bzw. Schutzkittel (langärmelig mit Bündchen und rückenbedeckend) zum Einsatz. Je nach Tätigkeit, der erwarteten Durchfeuchtung und dem Kontaminationsrisiko werden Schürzen bzw. Schutzkittel ausgewählt, die den Anforderungen an Medizinprodukte und Schutzkleidung genügen.

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Mund-Nasen-Schutz und Augenschutz
Beim Ausführen bestimmter aseptischer Tätigkeiten ist es notwendig, Patient:innen vor austretenden Mikroorganismen aus dem Mund-Nasen-Raum des medizinischen Personals zu bewahren. Mund-Nasenschutz (MNS) und Augenschutz bilden andererseits auch eine Barriere, um das Eintreten von Krankheitserregern in Augen, Mund und Nase des Gesundheitspersonals zu unterbinden – bei engem Patientenkontakt schützen sie vor Blut und Körpersekreten aber auch vor Kontaminationen durch Hand-Gesichtkontakt mit den eigenen behandschuhten Händen.

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