Prävention postoperativer Wundinfektionen (SSI)

Neue Empfehlung zur Lagerdauer für sterile Medizinprodukte

Es sind nicht nur die Medizinprodukte, die für eine sichere und hygienisch einwandfreie Operation entscheidend sind. Wichtig ist auch, wo und wie Klammern, Scheren, Haken & Co. lagern. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV) in ihrer „Empfehlung zur Lagerdauer für sterile Medizinprodukte“ hin. Wichtig beim Einsatz von Einweginstrumenten ist demnach vor allem die Art der Lagerung. Danach richtet sich auch die empfohlene Lagerdauer.

Schmutziges Operationsbesteck, Mängel in der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung (ZSVA) oder kurz „Hygieneskandal“: Egal wie wir es benennen – Fehler bei der Reinigung, Desinfektion oder Sterilisierung von Operationsmaterial sind fatal. Sie lassen Keime in frische Wunden eindringen und enden für die Patient:innen im schlimmsten Fall tödlich. Deshalb machen Negativbeispiele aus diesem äußerst sensiblen Bereich eines Krankenhauses auch immer wieder Schlagzeilen.

Dabei gibt es mit steril verpackten Einweginstrumenten eine Alternative zur Wiederaufbereitung von Mehrweginstrumenten. Der Vorteil: Aufwändige und fehleranfällige Reinigungsschritte sind unnötig, und die Instrumente können sofort genutzt werden. Doch auch bei Einweginstrumenten gilt es gewisse Dinge zu beachten, wie zum Beispiel die richtige Lagerung. Deswegen hat die Deutsche Gesellschaft für Sterilgutversorgung eine „Empfehlung zur Lagerdauer für sterile Medizinprodukte“ (85)1 herausgegeben. Der Fachausschuss Qualität ersetzt damit die Empfehlung 39 aus dem Jahr 2005.

Bedingungen vor Ort bestimmen die Lagerdauer mit

Gemäß dieser Empfehlung hängt die zulässige Lagerdauer nicht von den Angaben der Hersteller ab, sondern vor allem von den Bedingungen vor Ort. „Die zuständige Hygienekommission muss die Umstände beurteilen, schriftlich festlegen und im Hygieneplan veröffentlichen“ schreibt der Fachausschuss. Die auf der Verpackung angegebene Lagerdauer sei demnach nur bei sach- und fachgerechter Lagerung gültig und abhängig von Inhalt, Art der Verpackung und den Lagerbedingungen der medizinischen Produkte.

Wichtig ist, dass der Lagerungsort eine Raumtemperatur von maximal 25 Grad hat, trocken, sauber, licht- und staubgeschützt sowie frei von unsterilen Gegenständen ist. Den dafür notwendigen räumlichen und architektonischen Rahmen schafft die zuständige Zentrale Sterilgutversorgungsabteilung eines Krankenhauses oder die krankenhausinterne Hygienekommission. Wände, Fußböden und Decken sollten leicht zu reinigen und zu desinfizieren sein. Die Lagerregale sollten zudem eine Mindesthöhe von etwa 30 Zentimetern über dem Boden haben.

Die empfohlene Lagerdauer richtet sich auch nach dem jeweiligen Verpackungssystem. Darunter verstehen die Experten der DGSV eine Kombination aus Sterilbarrieresystem und Schutzverpackung. Das Sterilbarrieresystem besteht aus der direkten Verpackung, die das unmittelbare Eintreten von Mikroorganismen verhindert. Die sie umhüllende Schutzverpackung hingegen verhindert wiederum Schäden an diesem Sterilbarrieresystem – und zwar von der Produktion über den Transport bis zum tatsächlichen Einsatz im OP.

Staubschutzverpackungen erhöhen die Sicherheit

Das Klinikpersonal muss also je nach Verpackungssystem unterschiedliche Maßnahmen beachten, um einen sicheren Umgang mit Einweginstrumenten zu gewährleisten. Denn die Verpackungsart sowie die Lagerung – in offenen Regalen oder in verschlossenen Schränken und Schubladen – wirken sich erheblich auf die Haltbarkeitsdauer und die absolute Garantie für Sterilität aus. Erste Hersteller bieten spezielle Staubschutz-Verpackungen an.

Während solche Sterilgut-Lagerverpackungen gut geschützt und im Allgemeinen fünf Jahre haltbar sind, müssen Instrumente in Einfachverpackungen innerhalb von 24 Stunden verbraucht werden, wenn sie ungeschützt im Regal lagern. Werden sie jedoch staubgeschützt in einem Schrank oder in einer Schublade aufbewahrt, dürfen sie innerhalb von sechs Monaten im OP eingesetzt werden.

Aus Verantwortung für hygienische Instrumente

Alle Mitarbeiter in der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung eines Krankenhauses kontrollieren, dass diese Regelungen auch eingehalten werden – und übernehmen somit große Verantwortung für ihre Kollegen im OP und vor allem für die Patienten, egal ob es sich um Einweg- oder Mehrweginstrumente handelt. „Nachlässigkeiten können wir uns hier keine erlauben. Hygiene geht über alles“, erklärte ZSVA-Leiterin Edeltraut Habeth vom Universitätsklinikum Gießen-Marburg (UKGM) in einem Interview mit der Oberhessischen Presse. Die ZSVA dort hat ein Zertifikat für ihre besondere Qualität bei der Aufbereitung und Pflege von Medizinprodukten bekommen. Eine Live-Computererfassung jeder einzelnen Charge sowie Prüfsensoren in Maschinen, Etiketten auf den sterilisierten Boxen und optische Tests gewährleisten laut Habeth ein „Höchstmaß an Sauberkeit und Sicherheit“.

Die Aufbereitung von Mehrweginstrumenten besteht aus mehreren Schritten: Zunächst lagern die mit Gewebe-, Knochen- oder Blutresten kontaminierten OP-Instrumente auf der unreinen Seite der Sterilisationsanlage. Sobald die verschmutzten Bestecke verschiedene Reinigungs- und Desinfektionskammern durchlaufen haben, gelten sie zwar als keimarm, dürfen aber noch nicht wieder im OP zum Einsatz kommen. Erst wenn die Klemmen, Zangen und Pinzetten, alle Haken und Scheren in einem separaten reinen Raum maschinell gereinigt und desinfiziert wurden, gelten sie wieder als keimfrei und sind bereit für die nächste Operation.

Mehrweginstrumente reduzieren die Materialkosten, sind langlebig und bei korrekter Sterilisierung dauerhaft vollständig keimfrei. Im Vergleich zu Einweginstrumenten erscheint es deshalb nachhaltiger: keine Verpackungsabfälle und kein Mindesthaltbarkeitsdatum. Doch die Folgen bei menschlichem Fehlverhalten oder maschinellem Versagen sind weitreichend und erhöhen die Gefahr einer Verunreinigung unnötig. Denn Mehrweginstrumente müssen den sterilen Zustand immer wieder erst erlangen. Einweginstrumente hingegen werden immer steril geliefert und müssen lediglich korrekt gelagert werden, damit sie nicht an Qualität verlieren. Unnötige Risiken für die Gesundheit der Patienten lassen sich so minimieren.

Weiterführende Informationen

  1. Empfehlung zur Lagerdauer für sterile Medizinprodukte
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