Im Jahr 2016 aktualisierte die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) ihre Empfehlungen für die Händehygiene mit folgenden Einzelbereichen:
Saubere Hände und Fingernägel (kurz und rund geschnitten, ohne Nagellack und ohne Schmuck) bilden die Vorrausetzung für das Betreten medizinischer Arbeitsbereiche durch das Gesundheitspersonal. Die hygienische Händedesinfektion wird im Falle einer Kontamination der Unterarme auf diese ausgedehnt. Liegt eine chronische Hauterkrankung vor, sollte der Betriebsarzt hinzugezogen werden, um eine Besiedelung mit potenziell pathogenen Erregern auszuschließen.
Alkoholische Händedesinfektionsmittel sind zur Unterstützung der Händehygiene-Compliance in unmittelbarer Nähe zum benötigten Ausführungsort vorzuhalten: Um diese Anforderung zu erfüllen, sollten auf Intensiv- und Dialysestationen pro Patientenbett mindestens ein Desinfektionsmittelspender und auf allen anderen Stationen ein Spender pro zwei Patientenbetten sowie einer im Sanitärbereich zur Verfügung stehen.
Desinfektionsmittelspender an Visiten- und Verbandswagen, in Schleusen sowie reinen und unreinen Arbeitsplätzen ergänzen die Ausstattung. Ebenfalls ist es sinnvoll, auf Kittelflaschen zurückzugreifen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die indikationsgerechte Händedesinfektion ortsunabhängig zu ermöglichen.
Bei den mit Einmalflaschen zu bestückenden Spendern ist es wichtig, eine mikrobielle Verunreinigung der Pumpenköpfe zu vermeiden. Dafür ist eine regelmäßige Spenderaufbereitung notwendig, wenn keine Einmalpumpen zum Einsatz kommen.
Zur Gewährleistung des Patient:innen- und Personalschutzes ist in den folgenden fünf WHO-Indikationen eine hygienische Händedesinfektion bei voller Benetzung aller Handflächen und unter besonderer Berücksichtigung der Fingerspitzen, Nagelfalze und Daumen durchzuführen:
Die genannten Ausführungsmomente gelten unabhängig davon, ob nachfolgend Einmalhandschuhe angelegt werden oder nicht – und: nach dem Ablegen der Handschuhe ist grundsätzlich eine Händedesinfektion erforderlich.
Auch die Einbeziehung von Patient:innen und Besucher:innen in die Händehygiene ist sinnvoll, um die Infektionsprävention weiter auszubauen.
Sind die Hände sichtbar kontaminiert, wird die Kontamination durch ein mit einem Händedesinfektionsmittel getränkten Einmaltuch beseitigt und nachfolgend eine hygienische Händedesinfektion durchgeführt. Bei starker Verschmutzung erfolgt zunächst ein vorsichtiges Abspülen der Hände und anschließend eine Händedesinfektion.
Alkoholische und in der VAH-Liste gelistete Händedesinfektionsmittel ohne den Zusatz von antimikrobiell remanent wirksamen Wirkstoffen werden empfohlen, da das Risiko von Nebenwirkungen besteht und keine verbesserte Wirksamkeit durch Remanenzwirkstoffe erzielt wird.
Remanenzwirkstoffe in alkoholischen HändedesinfektionsmittelnEinige weit verbreitete Händedesinfektionsmittel enthalten neben Alkoholen sogenannte Remanenzwirk- |
Je nach abzutötendem Erregerspektrum sollte die Wirksamkeit des Produktes angepasst werden, z. B. auf begrenzt viruzid, begrenzt viruzid PLUS oder viruzid. Bei Vorliegen von Bakteriensporen, Helminthen, Protozoen und Oocysten werden zunächst Einmalhandschuhe angelegt – nach ihrem Ablegen erfolgt erst eine gründliche Händewaschung und dann eine hygienische Händedesinfektion.
Im Rahmen des Qualitätsmanagements sollten insbesondere Evaluations- und Feedbackmaßnahmen implementiert werden.
Eine Messung des Händedesinfektionsmittelverbrauchs und Einspeisung dieser Daten in das HAND-KISS Modul der Aktion Saubere Hände ist ebenfalls empfehlenswert. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Bereich der Händehygiene zu unterweisen und mindestens jährliche Schulungen und Trainings sind für die bestehende Belegschaft durchzuführen – bei einem Anstieg nosokomialer Infektionen sind direkte Compliance-Beobachtungen sinnvoll.
Vor dem Anlegen steriler OP-Handschuhe und bei beabsichtigtem direkten Kontakt zum OP-Feld, zu sterilen Medizinprodukten oder vor Asepsis-erfordernden Tätigkeiten ist eine chirurgische Händedesinfektion mit einem alkoholischen Händedesinfektionsmittel durchzuführen. Der Einsatz eines Händedesinfektionsmittels mit dem Zusatz remanent wirksamer Wirkstoffe ist nicht empfehlenswert, da die Risiken einer Hautunverträglichkeit überwiegen und keine verbesserte Wirksamkeit erzielt wird.
Saubere Hände und Fingernägel (kurz und rund geschnitten, ohne Nagellack und ohne Schmuck) bilden die Vorrausetzung für das Betreten des OP-Traktes. Vor der ersten Operation des Tages empfiehlt sich eine Händewaschung unter Einschluss der Unterarme und Ellbogen. Eine ausreichende Zeit zwischen Händereinigung und Händedesinfektion ist sicherzustellen, damit die Wirksamkeit des Händedesinfektionsmittels nicht durch eine etwaige Restfeuchte auf der Haut und einen damit verbundenen Verdünnungseffekt beeinträchtigt wird.
Bei Verschmutzung der Hände und Unterarme sollten Nägel und Hände mit einer weichen Bürste gereinigt werden, die Unterarme jedoch nicht.
Liegt eine chronische Hauterkrankung vor, ist der Betriebsarzt hinzuzuziehen, um eine Besiedelung mit potenziell pathogenen Erregern auszuschließen.
Zum Schutz vor wahrscheinlichem oder vorhersehbarem Kontakt mit Sekreten, Exkreten und Körperausscheidungen sind keimarme Handschuhe auf trockenen Händen anzulegen. Jeder Handschuhwechsel korreliert mit einer Indikation zur Händedesinfektion – es sei denn, es wird in einem Ausnahmefall eine Handschuhdesinfektion durchgeführt, weil ansonsten der Arbeitsablauf nicht gewährleistet werden kann und gemäß EN 374 die Chemikalienbeständigkeit erfüllt ist.
Sind die Handschuhe perforiert, sichtbar kontaminiert oder bestand Kontakt mit unbehüllten Viren, ist in jedem Fall ein Handschuhwechsel vorzunehmen. Im Falle einer gewünschten Schutzfunktion gegen Chemikalien sollten Handschuhe mit einer Deklaration als Medizinprodukt und als persönliche Schutzausrüstung (PSA) eingesetzt werden.
Vor invasiven Eingriffen, im Umgang mit sterilen Medizinprodukten oder sterilem Material sind ungepuderte, latexarme sterile OP-Handschuhe anzulegen. Ist das Perforationsrisiko oder das Infektionsrisiko eines Patienten erhöht, sollten vom OP-Team entweder gemäß double gloving-Methode zwei unterschiedlich farbige Handschuhe übereinander getragen oder intraoperativ je nach Art und Dauer der Operation Handschuhwechsel durchgeführt werden. Vor Annahme eines Implantats in der Endoprothetik ist generell ein Handschuhwechsel erforderlich.
Nach dem endgültigen Ablegen der OP-Handschuhe erfolgt eine hygienische Händedesinfektion.
Vor Arbeitsbeginn und ggf. nach Arbeitsende – vorher, um etwaige Bakteriensporen und nachher, um etwaige arbeitsbedingte Verunreinigungen zu entfernen – und immer bei sichtbarer Verschmutzung sollte eine Händewaschung durchgeführt werden. Jedoch ist das Händewaschen auf das absolut Notwendige zu beschränken, um die Hautgesundheit des Gesundheitspersonals zu schützen.
Außerdem ist die Keimreduktion der Händewaschung der Keimreduktion der Händedesinfektion unterlegen. Eine Ausnahme stellt die Entfernung von Clostridioides difficile, Helminthen oder Protozoen dar – diese können nur durch Waschen nicht aber durch alkoholische Händedesinfektionsmittel entfernt werden.
Für das Gesundheitspersonal ist ein Hautschutzplan zu erstellen, in dem Maßnahmen zur Gefährdungsreduktion bei sogenannter Feuchtarbeit und zur Hautpflege bzw. zum Hautschutz festgehalten sind. Pflegende und schützende Produkte – vorzugsweise ohne Parfum- und Konservierungszusätze – mit nachgewiesener dermatologischer Effektivität sind vom Arbeitgeber vorzuhalten und deren Einsatz ist im Rahmen der Trainings zur Händedesinfektion regelmäßig zu schulen.