Chlamydophila psittaci (früher auch Chlamydia psittaci) ist ein unbewegliches gramnegatives Bakterium aus der Familie der Chlamydien. Es handelt sich dabei sowohl um einen tier- als auch humanpathogenen Erreger, der als Energieparasit seine benötigte Energie aus einer Wirtszelle zieht. Nur durch dieses Vorgehen kann sich das Bakterium als Vakuole (Zellorganelle) intrazellulär vermehren und den wirtseigenen Abwehrkörpern entgehen. Cp. psittaci kann in erster Linie bei Vögeln, aber auch bei Säugetieren Infektionen hervorrufen. Beim Menschen äußert sich die Erkrankung in Form der Ornithose, auch Papageienkrankheit genannt, und kann weltweit auftreten.
Das Bakterium Cp. psittaci kommt bei Vögeln in Sekreten aus dem Atemwegstrakt, in den Exkrementen und im Gefieder vor. Im Körper von Ziervögeln überdauert der Erreger in Form einer asymptomatischen Persistenz (Überdauern ohne Symptome). Unbehandelt wird ein Vogel zum dauerhaften Keimträger und zur stetigen Gefahr für den Halter, da sich das Bakterium per Tröpfcheninfektion, aber auch durch Berührungen, auf den Menschen überträgt. Dieser kann den Erreger allerdings nicht an seine Mitmenschen weitertragen, wodurch die Infektionskette endet.
Die Infektion mit Cp. psittaci führt in den meisten Fällen zu einer Ornithose, die mit einer atypischen und interstitiellen Pneumonie (Lungenkrankheit, die auch den sogenannten Zwischenraum zwischen Organen oder Zellen beeinträchtigt) einhergeht. Nach einer Inkubationszeit von etwa einer Woche bis zu vier Wochen setzen grippeähnliche Symptome wie Schüttelfrost, Fieber, Kopf- und Muskelschmerzen sowie entzündlicher Hautausschlag ein. Als Folge der interstitiellen Lungenerkrankung kann zusätzlich ein Reizhusten auftreten. Neben einem MALT-Lymphom, einer seltenen Form des Non-Hodgkin-Lymphoms, kann der von Cp. psittaci betroffene Patient in 70 Prozent der Fälle auch eine krankhafte Milzvergrößerung entwickeln. Nach einer mehrwöchigen Krankheitsdauer nehmen die Symptome ab und der Patient baut eine lebenslange Immunität auf.
Da die direkte Übertragung von Mensch zu Mensch nicht nachgewiesen ist, sind Maßnahmen der Basishygiene ausreichend. Laut Infektionsschutzgesetz (§ 7) ist Cp. psittaci meldepflichtig, sofern der Hinweis auf eine akute Infektion besteht.
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Das benötigte Wirkspektrum gegen Chlamydophila psittaci ist: bakterizid.