Rötelnvirus

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Rötelnvirus

Was sind Rötelnviren?

Das Rötelnvirus ist ein genetisch stabiles behülltes RNA-Virus aus der Familie der Togaviridae und wird dem Genus Rubivirus zugeordnet. Eine Impfung gegen das Virus ist möglich, weshalb die Anzahl an Infektionen laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2000 bis 2016 um 660.000 Infektionen auf 10.000 Fälle weltweit sank. Dort, wo nicht gegen das Virus geimpft wird, finden 80 bis 90 Prozent der Infektionen im Kindesalter statt. Betroffen hiervon sind vor allem südostasiatische und afrikanische Regionen. Das einzige bekannte natürliche Reservoir für das Rötelnvirus ist der Mensch.

Wie werden Röteln übertragen?

Die Übertragung von Rötelnviren erfolgt aerogen (über die Luft) durch Tröpfcheninfektion. Ebenfalls ist eine Übertragung auf das ungeborene Kind während der Schwangerschaft bei einer Erkrankung der Mutter möglich.

Wie äußert sich die Erkrankung?

Eine Erkrankung mit Röteln bringt normalerweise nur schwächere Symptome mit sich. Hierzu gehören Kopfschmerzen, eine erhöhte Körpertemperatur, eine Bindehautentzündung und eine Schleimhautentzündung der oberen Luftwege. Hinzu kommt Ausschlag, der sich vom Gesicht aus über den Körper ausbreitet und nach ein bis drei Tagen wieder verschwindet. Bei Kindern tritt häufig nur der Ausschlag auf, während bei Erwachsenen andere Symptome stärker auftreten.

Infiziert sich jedoch ein ungeborenes Kind bereits über die Plazenta der Mutter, können sich schwere Schäden am Fetus entwickeln. Gerade in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft ist das Risiko hierfür sehr hoch, nimmt aber im Anschluss deutlich ab. Die möglichen Schäden sind hierbei Defekte an Herz, Augen und Ohren. Eine Infektion in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten kann zudem zu einer Fehlgeburt oder einer Frühgeburt führen.

Bedeutung für Infektionen in Krankenhäusern und im ambulanten Bereich

Für stationär behandelte Patienten wird eine Unterbringung im Isolierzimmer mit den folgenden Hygienemaßnahmen empfohlen: Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Einmalhandschuhe, Einmalschutzkittel und Mund-Nasen-Schutz. Nach § 34 IfSG dürfen Personen, die an Röteln erkrankt sind oder bei denen ein Verdacht darauf besteht, in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben.

Erst nach ärztlichem Urteil, darüber dass eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist, dürfen sie ihre Beschäftigung wieder aufnehmen. Auch die in Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten mit Röteln-Infektionen dürfen die dem Betrieb der Einrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen.

In Deutschland besteht eine bundesweite Arzt- und Labormeldepflicht für Röteln.

Wirkspektrum des passenden Desinfektionsmittels

Das benötigte Wirkspektrum gegen Rötelnviren ist: begrenzt viruzid

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