Das Bakterium Haemophilus influenzae wurde lange Zeit für den Erreger der typischen Influenza-Grippe gehalten, bis man Orthomyxoviren als eigentliche Verursacher identifizieren konnte. Nach seinem Entdecker Richard Pfeiffer wird das Bakterium auch als Pfeiffer-Bakterium bezeichnet. Verschiedene Stämme des gramnegativen, stäbchenförmigen Bakteriums existieren, wobei Haemophilus influenzae Typ B zu den meisten Erkrankungen führt. Zu unterscheiden sind diese anhand ihrer Kapselform: es gibt sowohl bekapselte als auch unbekapselte (weniger virulente) Stämme des Bakteriums. Gegen Typ B existiert eine Impfung, welche in Deutschland i.d.R. im Rahmen der Grundimmunisierung schon im Säuglingsalter verabreicht wird. Das Bakterium kommt ausschließlich beim Menschen vor, hier vor allem in den Schleimhäuten, und benötigt Blut, um sich vermehren zu können (hämophil).
Haemophilus influenzae wird über eine Tröpfcheninfektion durch Niesen oder Husten übertragen und siedelt sich dann im Mund- und Rachenraum an. Auch eine Kontaktübertragung durch infiziertes Material ist möglich. Die Inkubationszeit beträgt meist nur 1-2 Tage. Ob es zu einem Ausbruch der Erkrankung kommt, hängt vor allem vom Zustand des Immunsystems ab. Deshalb sind vor allem Kleinkinder und immungeschwächte Erwachsene betroffen. Bei vielen infizierten Personen kommt es zwar zu keinem Ausbruch der Krankheit, sie können aber trotzdem andere mit dem Erreger infizieren.
Typische Erkrankungen sind Pneumonie, Sinusitis oder Bronchitis. Vor allem bei ungeimpften Kleinkindern kann es zudem Auslöser einer Hirnhautentzündung (Meningitis) sein: Sie äußert sich durch Symptome wie Erbrechen, hohes Fieber, Krämpfe und eine Trübung des Bewusstseins. Es sind schwere Folgeschäden wie Sprachstörungen, Hörschäden oder geistige Behinderungen möglich. Außerdem kann es zu Kehldeckelentzündung (Epiglottitis) kommen, die sich innerhalb weniger Stunden entwickelt. Die Sterblichkeit ist vor allem bei der Hirnhautentzündung hoch, unbehandelt sterben bis zu 80% der Erkrankten, von den behandelten Patienten trotzdem 5-10%. Bei einer Infektion mit Typ B ist die Wahrscheinlichkeit höher, an schwereren Infektionen zu erkranken.
Grundlegende Regeln der Hygiene müssen eingehalten werden. Wichtig ist hierbei vor allem die Händedesinfektion und die Desinfektion der patientennahen und Handkontakt-Flächen. Der Nachweis von Haemophilus influenzae ist in Deutschland laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig.
etwa 12 Tage
Das benötigte Wirkspektrum gegen Haemophilus influenzae ist: bakterizid.