Streptococcus pyogenes (Scharlach)

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Streptococcus pyogenes

Was ist Streptococcus pyogenes?

Streptococcus pyogenes gehört zur Spezies grampositiver Kokken, die sich in Ketten und Paaren zusammenlagern. S. pyogenes kommen fast ausschließlich im Menschen vor und sind weltweit verbreitet. Die Häufigkeit einer tatsächlichen Erkrankung hängt jedoch von der jeweiligen Saison und dem Alter der Keimträger ab. So treten Erkrankungen mit S. pyogenes vor allem im Kindesalter und während des Winters und des Frühjahrs auf.

Auch wenn das Reservoir für S. pyogenes der Mensch ist, können sich ebenfalls Haustiere wie Hunde oder Katzen bei sehr engem Kontakt mit besiedelten Menschen anstecken. Die Bakterien können zudem bis zu mehreren Monaten auf trockenen Oberflächen in Schleim- oder Blutresten überleben und weiterhin Menschen infizieren.

Wie wird Streptococcus pyogenes übertragen?

Streptokokken werden in der Regel über direkten und indirekten Kontakt übertragen. Selten zudem über infizierte Tröpfchen oder kontaminierte Lebensmittel oder Wasser.

Wie äußert sich die Erkrankung?

Eine Erkrankung mit Scharlach äußert sich meist durch Halsschmerzen, Fieber, Schüttelfrost, Unwohlsein und bei Kindern auch durch Bauchschmerzen und Erbrechen. Die Stärke der einzelnen Symptome kann jedoch von Infektion zu Infektion sowie von Patient zu Patient unterschiedlich sein. Begleitet werden die Symptome von einem charakteristischen Exanthem, welches aus kleinen Verdickungen der Haut besteht. Diese breiten sich von der Handinnenfläche und den Fußsohlen aus. Im Anschluss schuppt sich die Haut an den betroffenen Stellen. Auch eine Blässe im Mund-Kinn-Bereich und eine belegte Zunge gehören zu den Symptomen.

Bedeutung für Infektionen in Krankenhäusern und im ambulanten Bereich

Das Auftreten von Streptococcus pyogenes-Infektionen im Krankenhaus verpflichtet zu besonderen Hygienemaßnahmen. Eine Unterbringung von infizierten Patienten im Isolierzimmer unter Anwendung der Basishygiene wird empfohlen. Nach § 34 IfSG dürfen Personen, die an Scharlach oder sonstigen S. pyogenes-Infektionen erkrankt sind oder bei denen ein Verdacht darauf besteht, in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben. Erst nach ärztlichem Urteil, darüber dass eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist, dürfen sie ihre Beschäftigung wieder aufnehmen. Auch die in Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten mit Streptokokken-Infektionen dürfen die dem Betrieb der Einrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen.
In Teilen von Deutschland besteht eine Arzt- und Labormeldepflicht für Scharlach.

Überlebenszeit der Erreger auf unbelebten Oberflächen

3 Tage bis 6,5 Monate

Wirkspektrum des passenden Desinfektionsmittels

Das benötigte Wirkspektrum gegen Streptococcus pyogenes ist: bakterizid

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