Masernvirus

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Masernvirus

Was sind Masernviren?

Masernerkrankungen kommen weltweit vor – hervorgerufen von einem humanpathogenen RNA-Virus. Das Virus gehört zum Genus Morbillivirus aus der Familie der Paramyxoviren. Das Virus schwächt das menschliche Immunsystem, wodurch eine Reihe von Erkrankungen auftreten können, unter anderem Mittelohrentzündungen, Entzündungen der Atemwege oder der Lunge. Besonders gefährlich ist eine Gehirnentzündung (Enzephalitis), die bei etwa einem von tausend Erkrankten vorkommt und schwere Folgeschäden verursacht. Im schlimmsten Fall endet diese sogar tödlich.

Es besteht die Möglichkeit, sich gegen Masern impfen zu lassen. In Entwicklungsländern hat die Infektion besonders große Ausmaße: In Afrika und Asien gehören Masern zu den zehn häufigsten Infektionskrankheiten. Viele Menschen sterben daran.

Wie werden Masern übertragen?

Die Übertragung von Masern erfolgt hauptsächlich von Mensch zu Mensch und über direkten oder indirekten Kontakt mit kontaminierten Flächen. Eine Übertragung kann auch über eine räumliche Distanz von mehreren Metern, zum Beispiel über eine Tröpfchen-Infektion durch Husten, Niesen, Sprechen oder über die Luft erfolgen. Masern gehören zu einer der ansteckendsten Krankheiten.

Wie äußert sich die Erkrankung?

Die Erkrankung verläuft in zwei Phasen: Zu Beginn zeigen sich Symptome wie Schnupfen, Husten, Fieber, Entzündungen des Nasen-Rachen-Raums oder der Bindehaut. Außerdem typisch ist ein Ausschlag an der Mundschleimhaut (Enanthem), der sich als kalkspritzerartige weiße bis blau-weiße Flecken zeigt. Nach drei bis sieben Tagen entstehen die für Masern ebenfalls typischen bräunlich-rosafarbenen Hautflecken. Diese zeigen sich zu Beginn im Gesicht sowie hinter den Ohren und können bis zu einer Woche bestehen. Die Haut kann beim Abklingen schuppen. Masern verursachen darüber hinaus eine etwa sechswöchige Immunschwäche, die weitere Erkrankungen begünstigt.

Bedeutung für Infektionen in Krankenhäusern und im ambulanten Bereich

Für stationäre behandelte an Masern erkrankte Patienten wird eine Isolierung mit Vorzimmer empfohlen und zusätzlich zur Basishygiene folgende Maßnahmen für das behandelnde Personal: Einmalhandschuhe, Schutzkittel, FFP2-Atemschutzmaske, sowie eine Schutzbrille. Bei Einzelfällen ist sorgfältig nach nahestehenden Personen zu suchen. Sie benötigen möglicherweise ebenfalls eine adäquate Behandlung.

Nach § 34 IfSG dürfen Personen, die an Masern erkrankt sind oder bei denen ein Verdacht darauf besteht, in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben. Erst nach ärztlichem Urteil, darüber dass eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist, dürfen sie ihre Beschäftigung wieder aufnehmen. Auch die in Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten mit Masern-Infektionen dürfen die dem Betrieb der Einrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen. Es besteht eine Meldepflicht für Masern.

Überlebenszeit der Erreger auf Oberflächen

2 Stunden an der Luft

Desinfektionsmittelwirksamkeit zur Prävention

Das benötigte Wirkspektrum gegen das Masernvirus ist: begrenzt viruzid

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